Gottenheim

Gewerbegebiet Nägelsee benötigt Baulandumlegung

Baurechtlich ist die fünfte Erweiterung des Gewerbegebiets Nägelsee nun unter Dach und Fach. Ein Grundstück aber macht Ärger.  

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Über vier Hektar umfasst die geplante ...ung des Gewerbegebietes in Gottenheim.  | Foto: Mario Schöneberg
Über vier Hektar umfasst die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes in Gottenheim. Foto: Mario Schöneberg
Der Bebauungsplan für die Erweiterung des Gottenheimer Gewerbegebiets Nägelsee zwischen Bahnlinie und B 31 steht. Doch bevor dort investiert werden kann, braucht es noch wegen einem Grundstück eine gesetzliche Baulandumlegung.

Es habe für die fünfte Erweiterung des Gewerbegebiets viele Ratssitzungen, zwei Klausurtagungen, eine frühzeitige Beteiligung und zuletzt eine Offenlage gegeben, blickte Bürgermeister Christian Riesterer im Gemeinderat auf den Verfahrensverlauf zurück. Nun wurde der Bebauungsplan einstimmig bei zwei befangenen Gemeinderäten als Satzung beschlossen. Im Ratsgremium war in den zurückliegenden Jahren intensiv darum gerungen worden, wie man neue Gewerbeflächen für die wirtschaftliche Entwicklung mit dem Ziel des Flächensparens und dem Klimaschutz überein bringen kann.

Dicht bebautes Gewerbegebiet

Das Projekt sei schon 2018 gestartet, erläuterte Stefanie Burg vom Stadtplanungsbüro fsp aus Freiburg. Der Aufstellungsbeschluss sei 2021 gefasst worden, nun seien in der Offenlage keine wesentlichen Einwendungen und Anregungen eingegangen, eine erneute Offenlage sei daher nicht nötig. Zum Plan-Entwurf habe es jetzt nur noch ein paar Konkretisierungen bei den Stellplätzen sowie beim Arten- und Klimaschutz gegeben, zudem neue Hinweise beim Hochwasserschutz sowie veränderte Baumabstände am Fahrbahnrand. Im Kern habe man ein relativ dicht bebautes aber auch sehr grünes Gewerbegebiet entwickelt, erklärte Stefanie Burg.

Bürgermeister Riesterer sprach ob des nun fertigen Planes von einer runden Sache, schließlich wolle man trotz der Klimaschutzvorgaben die Investoren nicht abschrecken. Probleme gebe es leider bei der Raumordnung, informierte Riesterer. Es sei nicht möglich gewesen, mit den Eigentümern eines Grundstücks im Plangebiet, einer Erbengemeinschaft, in Kontakt zu treten. Daher werde leider eine lange dauernde und teure gesetzliche Baulandumlegung notwendig werden.
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