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Gewerbegebiet geht in die nächste Runde

  • Di, 02. Juli 2024
    Gottenheim

     

Nach vielen Vorarbeiten, und Prüfungen geht der Bebauungsplan für die Erweiterung des Gewerbegebiets Nägelsee in Gottenheim in die Offenlage. Im Herbst soll er als Satzung beschlossen werden.

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Über vier Hektar umfasst die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes in Gottenheim. Foto: Mario Schöneberg
Vorgeschichte

Schon länger beschäftigt die Erweiterung des Gewerbegebiets in Gottenheim den Gemeinderat. Eine schon im Nägelsee-Gebiet ansässige Firma hat hier Optionsflächen, andere Betriebe wollen erweitern oder aus dem Dorf ins Gewerbegebiet aussiedeln. Um das möglich zu machen, wurde bereits 2021 vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit dem offiziellen Titel "Gewerbegebiet Nägelsee, 5. Erweiterung" gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit erfolgte im Oktober und November 2021. Doch besonders für das Ratsgremium seien die Fragen des Klimaschutzes immer wichtiger geworden, erläuterte Bürgermeister Christian Riesterer jetzt im Gemeinderat . Daher beriet des Gremium in zwei Klausurtagungen im Juli 2022 und im November 2023 darüber, wie in Gottenheim Gewerbeentwicklung und die Anpassung an den Klimawandel besser zusammengebracht werden können. Diese habe, erläuterte der Bürgermeister, zu einer grundlegenden Überarbeitung des Planungskonzept und zu einer leichten Vergrößerung des Geltungsbereichs für Grünflächen und Ausgleiche geführt.

Das Plangebiet

Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans erstreckt sich von der landwirtschaftlichen Brücke über die B 31 entlang der Bundesstraße in westlicher Richtung bis hin zu bestehenden Gewerbebetrieben und umfasst 4,1 Hektar. Durchs Gebiet geht eine Erschließungsstraße, die zu beiden Seiten an bestehende Verkehrswege angeschlossen wird. Nördlich der Straße ist ausschließlich Gewerbegebiet geplant, im südöstlichen Teil ist auch noch eine Fläche für ein Mischgebiet vorgesehen, in dem zum Beispiel auch soziales Wohnen möglich sein soll. Größere Grünflächen sind zur B 31 hin sowie beidseitig entlang der Auffahrt zur landwirtschaftlichen Brücke vorgesehen. Aktuell arbeite man mit Hochdruck an der Bodenordnung, informierte Bürgermeister Riesterer. Probleme gebe es noch mit einem Grundstück, hier sei es bisher nicht möglich gewesen, an den Eigentümer heranzukommen. Er hoffe aber, dass dies bis Verfahrensende noch möglich sein werde, auch um eine teure und aufwändige gesetzliche Umlegung zu verhindern. Erst danach könne es um die Erschließung und den Verkauf der Grundstücke, die mindestens 1.500 Quadratmeter groß sein sollen, gehen. Hier sei der Gemeinderat dann aber stets Herr des Verfahrens.

Neue Ziele

Mit den veränderten Planungen wolle man ein nachhaltiges, klimagerechtes neues Gewerbegebiet unter anderem auch durch Fortführung des bestehenden Gewerbestandorts und den Lückenschluss mit der Bestandsbebauung schaffen, haben die Gemeinderäte den Planern ins Aufgabenheft geschrieben. Dabei gehe es auch um die Schaffung einer Entwicklungsperspektive für ortsansässige Betriebe, zur Neuansiedlung von Gewerbebetrieben, zur Stärkung des Gewerbestandorts Gottenheim und zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Über die neuen Ziele und die Abwägungen der in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Einwendungen berichteten gleich drei Fachplaner, Stefanie Burg vom Freiburger Büro fsp erläuterte den eigentlichen Bebauungsplan, Ralf Wermuth vom gleichnamigen Landschaftsarchitekturbüro aus Eschbach informierte über die Grünordnung und den ökologischen Ausgleich und Tiefbauplaner Eckard Manzke aus Freiburg stellte das Konzept zur Versickerung des Oberflächenwassers noch vor Ort vor. Man wolle, um Flächen zu sparen, eine dichtere Bebauung im Plangebiet zulassen, erläuterte Stefanie Burg. Die Grundflächenzahl (GRZ), also die Fläche eines Grundstücks, die tatsächlich überbaut werden darf, wurde nach den Klausuren auf 0,8 erhöht. Die Geschossflächenzahl (GFZ) – damit ist das Verhältnis von Grundstück zur gebauten Geschossfläche gemeint, die sich auf mehrere Etagen verteilen kann – beträgt nun 2,4 , im Mischgebiet jedoch nur 1,8. Weiterhin sollen im ganzen Gebiet sowohl Spielhallen als auch großflächiger Einzelhandel nicht erlaubt sein. Dafür werde es erstmals eine Verpflichtung zur Begrünung größerer Fassadenflächen ab acht Metern Länge geben. Vieles für den ökologischen Ausgleich könne nicht direkt im Gebiet stattfinden, erklärte Ralf Wermuth. Durch die dichtere Bebauung zum Flächensparen ergebe sich auch ein höherer Versiegelungsgrad, besonders groß sei der Bedarf an Ausgleich für das Schutzgut Boden, weil im Plangebiet wertvolles Ackerland verloren gehe. Insgesamt würden mehr als 300.000 Ökopunkte gebraucht.

Gelöst sei auch das Versickern des Oberflächenwassers im Gebiet, informierte Tiefbauingenieur Manzke. Entlang der Gewerbestraße sollen Regenrinnen angebracht werden, die mit einem speziellen Granulat gefüllt sind, um Schadstoffe auf dem Wasser filtern zu können. Aus einem darunterliegenden Tank werde das Wasser dann langsam in den Boden abgelassen. Auch bei einem Ölunfall könne das Granulat, dass erst nach rund 20 Jahren getauscht werden müsse, das Öl 24 Stunden zurückhalten.

Ressort: Gottenheim

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