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Gescheiterte Investition in gemeinsame Zukunft

Nach dem Ende der Liebe kann in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften ein Wertpapier zurückgefordert werden, urteilt der BGH.  

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„Unbenannte Zuwendungen“ oder Geschenke?  | Foto: Baltazar (Fotolia.com)
„Unbenannte Zuwendungen“ oder Geschenke? Foto: Baltazar (Fotolia.com)
KARLSRUHE. Wenn eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft scheitert, können größere Zuwendungen zurückgefordert werden, mit denen der Empfänger abgesichert werden sollte. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall aus ...

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