Gericht weist Eschede-Opfer ab
Es bleibt bei 15 000 Euro Schmerzensgeld pro Hinterbliebenem.
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BERLIN (dpa/ddp). Die Hinterbliebenen der Zugkatastrophe von Eschede haben keinen Anspruch auf ein höheres Schmerzensgeld. Eine Zivilkammer des Landgerichts Berlin wies in einem Musterprozess die Klagen von sechs Hinterbliebenen ab. Die Bahn hatte für jedes Todesopfer rund 15 000 Euro gezahlt, die Kläger hatten je 125 000 Euro verlangt.
Das Gericht gab zunächst keine Begründung zu der Entscheidung im ersten großen Zivilprozess um ...