Gericht verurteilt Polizisten
Weil er Dienstgeheimnisse verraten hat, erhält ein Polizeihauptmeister aus Breisach eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.
David Eickhoff
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BREISACH. Das Amtsgericht Breisach hat einen 54-jährigen Polizeihauptmeister aus Breisach wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses und von Privatgeheimnissen, Verstößen gegen das Landesdatenschutzgesetz sowie wegen Strafvereitelung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Richterin Cordula Garcia Cejas sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte wiederholt "hochsensible" polizeiliche Informationen – zum Teil aus laufenden Ermittlungen – an Verdächtige weitergegeben habe.
"Sie schaden durch Ihr Verhalten dem Ruf der Polizei", sagte Garcia Cejas zum Abschluss ihrer Urteilsbegründung. Da saß der Verurteilte noch immer mit demselben regungslosen Gesicht auf der Anklagebank, mit dem er schon das scharfe Plädoyer des ersten Staatsanwalts Tomas Orschitt über sich ergehen lassen hatte. Im Laufe der dreitägigen Verhandlung hatte der ...