Baden-Württemberg
Gericht: Tantra-Masseurin muss Sexsteuer zahlen
Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen und damit steuerpflichtig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof des Landes nun noch einmal bestätigt.
dpa
Mo, 21. Jul 2014, 12:30 Uhr
Südwest
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