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Gericht sieht von Totschlag ab

Prozess um Kindstötung: Viele Fragen bleiben offen / Angeklagte soll als Auflage 60 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.  

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OFFENBURG. Nach dem Vortrag dreier Sachverständiger bleiben Zweifel – doch im Zweifel muss für den Angeklagten plädiert werden. Also hat eine heute 24-jährige Frau aus dem Kinzigtal, wegen Totschlags an ihrem Baby angeklagt, gute Chancen, straffrei zu bleiben: Denkbar, so die Freiburger Experten am Mittwoch vor dem Landgericht Offenburg, dass die Frau ihre Schwangerschaft psychisch verdrängt hat und zum Zeitpunkt ihrer Geburt unfähig war, Hilfe für das Neugeborene zu holen. Das Gericht strebt die Einstellung des Verfahrens an.

Was hat sich an einem Septembertag im Jahr 2002 in einem Haus im Kinzigtal tatsächlich ereignet? Die drei Sachverständigen der Uni-Klinik Freiburg, die am Mittwoch zu Wort kamen, wollten sich nicht hundertprozentig festlegen. Wenn sie der jungen Frau, die damals im Badezimmer der elterlichen Wohnung einen gesunden ...

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