Gericht setzt Abschleppern Grenzen

BGH will Abzocke verhindern / Die Kosten für den Service müssen dem in der Region üblichen Preis entsprechen.  

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Manch ein Kundenparkplatz sorgt für Ärger bei Abgeschleppten.   | Foto: dpa
Manch ein Kundenparkplatz sorgt für Ärger bei Abgeschleppten. Foto: dpa

KARLSRUHE (dpa/BZ). Abschleppdienste in privatem Auftrag dürfen bei Falschparkern keine unangemessen hohen Kosten geltend machen. Dies entschied am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Fall, in dem sich ein Autofahrer aus Bayern bis zur letzten Instanz wehrte: Es ging um die Forderung, 250 Euro für die Freigabe seines Autos zahlen zu müssen. Jetzt muss das Landgericht München erneut prüfen, ob dieser Betrag angemessen war.

Die für das Abschleppen des Autos verlangten Kosten müssten mit dem "verglichen werden, was üblicherweise in der Region dafür verlangt wird", sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann am Freitag in Karlsruhe. Der von ihr ...

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