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Ortenau-Klinikum

Gericht rügt Fehler bei Behandlung eines Neugeborenen

BZ-Plus Unterzuckerung und Unterkühlung haben bei einem Baby in Lahr ein Hirnödem ausgelöst. Vor dem Landgericht Offenburg ging es nun um Schadensersatz und Schmerzensgeld.  

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Das Ortenau-Klinikum in Lahr.  | Foto: Christoph Breithaupt
Das Ortenau-Klinikum in Lahr. Foto: Christoph Breithaupt
Die Arzthaftungskammer am Landgericht Offenburg hat den Ortenaukreis als Träger des Ortenau-Klinikums zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Behandlung eines Neugeborenen im Klinikum in Lahr verurteilt. Die Höhe der Summe steht noch nicht fest: Sie wird nach weiteren ...

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