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Gericht kippt Verordnung der Stadt

  • Sa, 25. September 2004
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

     

Die Regelung zur Sperrzeitverkürzung ist nicht allgemein genug gehalten, außerdem überschreitet die Stadt ihre Kompetenzen.

HERBOLZHEIM. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Rechtsverordnung der Stadt Herbolzheim über die Verkürzung der Sperrzeit in einem dieser Tage erlassenen Urteil für nichtig erklärt. Die Neuregelung, die der Gemeinderat am 23. März auf Anregung des Handels- und Gewerbevereins beschlossen hat, ist sowohl in formeller Hinsicht als auch inhaltlich rechtswidrig. Grund: Die Rechtsverordnung ist nicht allgemein genug gefasst. Was aber viel schwerer wiegt: Die Stadt hatte damit ihre Kompetenzen überschritten.

An warmen Sommerabenden in Gartenwirtschaften zu etwas vorgerückter Stunde noch ein Bierchen oder ein Viertele zu trinken, ist für viele Menschen ein Stück Lebensqualität. Immer wieder wurde in den vergangenen Jahren im Herbolzheimer Gemeinderat kritisiert, dass der ...

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