Frühlingsfest

Gericht: Besuch einer Lehrerin im Bierzelt ist "Dienst-Ausübung"

Die Pflichten einer Lehrerin gehen weit. Auch das Tanzen auf Bierbänken kann dazu gehören. Fällt sie dabei runter und verletzt sich, gilt das als Dienstunfall. So das Verwaltungsgericht Stuttgart.  1 min

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Eine Klassenfahrt in München endete auf dem Frühlingsfest.  | Foto: Timm Schamberger
Eine Klassenfahrt in München endete auf dem Frühlingsfest. Foto: Timm Schamberger
Die Lehrerin hatte als eine von zwei Begleiterinnen im Mai 2012 an einer Klassenfahrt nach München ...

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