Frühlingsfest
Gericht: Besuch einer Lehrerin im Bierzelt ist "Dienst-Ausübung"
Die Pflichten einer Lehrerin gehen weit. Auch das Tanzen auf Bierbänken kann dazu gehören. Fällt sie dabei runter und verletzt sich, gilt das als Dienstunfall. So das Verwaltungsgericht Stuttgart. 1 min
dpa
Mi, 12. Feb 2014, 12:05 Uhr
Südwest
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