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Gericht: AfD-Mitglieder müssen Waffen abgeben

  • dpa

  • Di, 02. Juli 2024
    Deutschland

     

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AfD-Mitglieder müssen aktuellen Gerichtsurteilen zufolge ihre Schusswaffen abgeben. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht in zwei Verfahren entschieden. Mitglieder einer Partei, die im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen steht, seien nach geltendem Waffenrecht als unzuverlässig einzustufen, befand das Gericht und wies die Klagen zweier AfD-Mitglieder ab, denen die Erlaubnis zum Waffenbesitz entzogen worden war. Die Kläger, ein Ehepaar, seien damit zugleich verpflichtet, ihre Schusswaffen – im Fall des Ehemanns 197 Waffen, im Fall der Ehefrau 27 Stück – sowie zugehörige Munition abzugeben oder zu vernichten.

Ressort: Deutschland

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Kommentare (2)

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Klaus Nied

383 seit 7. Mär 2017

Mit der Ausnahme von Sammlern historischer Waffen hat es mich wirklich entsetzt, dass ein Waffenscheinbesitzer 197 Waffen besitzen darf. Damit lassen sich richtig viele Reichsbürger ausstatten.
Aber ich stehe eh schon lange eher fassungslos vor der Tatsache, wie völlig unzureichend Waffenbesitz behördenseitlich genehmigt, kontrolliert und eingeschränkt wird. Ist ja auch in Deutschland noch nicht viel passiert außer ein paar Dutzend getöteter Lehrer und Schüler bei Amokläufen an Schulen.
Und wundersam ist, dass auch Menschen, die rechtsradikalen Kreisen nahestehen, ihre einmal erworbene Waffenbesitzkarte und die Waffen nicht abgenommen bekommen. Und damit dann eben einen Politiker hinrichten.
Merkwürdiges Land, dieses Deutschland.

Walter Scholl

4717 seit 11. Apr 2020

Übrigens der Wadenbeißer der AfD von Gestern, Brdy, mußte auch seinen Waffenschein wegen Unzurechnungsfähigkeit abgeben ... vor Rente übrigens GSG 9 Mann.


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