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Gerechtere Belastung

Münstertal bereitet sich auf die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr vor.  

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Die bisher einheitlichen Ableitungskos... Jahren in die L 123 eingebaut wurden.  | Foto: manfred lange
Die bisher einheitlichen Ableitungskosten müssen künftig gesplittet werden – auch in Münstertal, wo diese Beton- und Rohrelemente vor drei Jahren in die L 123 eingebaut wurden. Foto: manfred lange

MÜNSTERTAL. Auf der Grundlage eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim müssen alle Gemeinden künftig eine gesplittete Abwassergebühr erheben, getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Damit wird eine gerechtere Kostenbelastung angestrebt.

Die bisherige Berechnung des Abwassers allein nach dem Frischwasserverbrauch ist nicht mehr zulässig, da dieser personenbezogen ist und ...

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