Gelten die neuen Abstandsregeln fürs Überholen auch bei Radfahrstreifen?
Anderthalb Meter Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern sind jetzt Gesetz. Doch die Rechtslage bleibt umstritten – denn es kommt auf die Art der Linie an, die Autos und Radler trennt.
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Die veränderte Straßenverkehrsordnung soll die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer erhöhen. Beim Überholen von Radfahrern war bislang ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben. Seit Ende April müssen Fahrzeuge innerorts eine Distanz von mindestens 1,5 Metern wahren, außerorts sind es zwei Meter.
Diese Abstandsregeln gelten auch bei Schutzstreifen, das sind die mit dünner, ...