Geldstrafe wegen Steuerflucht
Vorstand einer AG wird wegen Steuerhinterziehung verurteilt.
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SÜDLICHE ORTENAU/FREIBURG. Teuer zu stehen kommt einen ehemaligen 66-jährigen Vorstand einer Aktiengesellschaft aus dem Raum Lahr sein Versuch, Steuern zu sparen. Eine Strafrichterin hat ihn Amtsgericht Freiburg wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 350 Euro verurteilt. Damit darf er sich nach wie vor als nicht vorbestraft bezeichnen. Darüber hinaus wird er 30 000 Euro für die Einstellung einiger Anklagepunkte an die Staatskasse überweisen.
Das Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen einen mitangeklagten 62-jährigen Steuerfachgehilfen aus Freiburg wird nach der Zahlung von 7500 Euro an die Staatskasse eingestellt werden. Das Urteil und die Einstellungen zahlreicher Anklagepunkte und des Verfahrens gegen den 62-Jährigen fußen auf langen ...