Geldstrafe statt Geld zurück

Nicht Mehrwertsteuer zurück, sondern Strafe für Schweizerin.  

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LÖRRACH. Das war mal ein richtig teurer Einkaufsbummel. Eine Schweizerin wollte sich die Ausfuhr ihrer Einkäufe am Zoll bestätigen lassen, um die Mehrwertsteuer zurückzubekommen. Die Shopping-Tour lag aber schon ein paar Tage zurück und die Waren hatte sie nicht dabei. Deshalb gab es keinen Stempel vom Zoll für ihre Unterlagen. Da probierte sie es später noch mal. Das war einmal zu oft – jetzt wurde sie wegen versuchter mittelbarer Falschbeurkundung zu 1500 Euro Strafe verurteilt. Dabei hätte sie gerade einmal 36 Euro Mehrwertsteuer zurückbekommen.

Einkaufen in Deutschland ist für Schweizer eigentlich sehr günstig. Die Preise sind niedriger als zu Hause und die Mehrwertsteuer bekommen sie auch noch zurückbezahlt. Dafür allerdings müssen die Einkäufe beim ...

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Schlagworte: Felix Haschke

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