Geldstrafe statt Erbschaft
Testamentsvollstrecker bediente sich am Geld der Toten.
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Ein Minusgeschäft hat ein zum Testamentsvollstrecker eingesetzter 55-jähriger Freiburger gemacht, als er sich - über seinen Anteil hinaus - ein Darlehen von 4900 Euro aus einer Erbschaft gewährte und nach Abzug aller Beerdigungskosten vom Girokonto der Verstorbenen weitere 2300 Euro in die eigene Tasche steckte. Das Amtsgericht hat ihn jetzt wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt.
Der 55-Jährige hatte über Jahre hinweg eine Dame betreut, die 93-jährig im November 2001 starb. In ihrem Testament hatte sie ihn mit 2500 Euro für die "jahrelange gute Betreuung" bedacht und zum Testamentsvollstrecker ...