Geldstrafe im Schnellverfahren
Die Strafe folgt der Tat auf dem Fuß: Im beschleunigten Verfahren wurde ein 39-Jähriger wegen unerlaubter Einreise und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt.
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Weitere Dokumente, die den 39-Jährigen zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen würden, konnten laut Bundespolizei nicht vorgelegt werden. Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der Mann aus Algerien wurde daraufhin am Montag vom zuständigen Strafrichter des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Anschließend wurde der 39-Jährige nach Frankreich zurückgewiesen, dabei erhielt er ein dreijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Das beschleunigte Verfahren ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage.
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