Geldstrafe für Verleumdung
Frau hatte ihren ehemaligen Anwalt der Korruption bezichtigt.
FREIBURG. Ein Rechtsanwalt aus Freiburg hat eine ehemalige Mandantin wegen Verleumdung angezeigt. Sie hatte ihn drei Mal wegen Parteiverrats, Korruption und Strafvereitelung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Absolut zu Unrecht, wie sich herausstellte. Jetzt ist die End-Sechzigerin wegen dreier Verleumdungen – eine in Tateinheit mit übler Nachrede – zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt also 1125 Euro verurteilt worden.
Die Angeklagte hat einen prall gefüllten Aktenordner mitgebracht. Als Strafrichterin Somi Nikol den Saal betritt, bleibt sie sitzen. Die Richterin bittet sie höflich, sich zu erheben. Die ...