Feuertod eines Asylbewerbers: Es bleibt bei der Geldstrafe
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des Polizisten Andreas S. wegen fahrlässiger Tötung eines Asylbewerbers bestätigt. Eine zusätzliche Verurteilung wegen "Freiheitsberaubung mit Todesfolge" lehnte der BGH ab.
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Mitglieder der Initiative „Gedenken für Oury Jalloh“ protestieren im Gerichtssaal gegen das Urteil. Foto: DPA
Im Januar 2005 verbrannte der damals 22-jährige Oury Jalloh in einer Arrestzelle der Dessauer Polizei. Obwohl der betrunkene Mann an Händen und Füßen fixiert war, soll er seine schwer brennbare Matratze mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt haben. Schon das konnten sich viele Beobachter kaum ...