Geld zurück für Reisende

Deutsche Bahn bietet Rechtsanspruch auf Entschädigung bei Verspätungen.  

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FRANKFURT. Die Bahn wird Kunden in ihren Fernverkehrszügen ICE und IC vom 1. Oktober an bei Verspätungen von mehr als einer Stunde mit 20 Prozent des gezahlten Fahrpreises entschädigen, mindestens aber mit fünf Euro - sofern die Bahn für die Verspätung verantwortlich ist. Dies gilt auch für Umsteigeverbindungen, wenn der Zug am Ziel mehr als 60 Minuten hinter dem Fahrplan eintrifft. Die betroffenen Kunden erhalten einen Gutschein, kein Bargeld.

"Wo wir bisher auf Kulanz entschädigt haben, besteht jetzt ein einklagbarer Rechtsanspruch", sagte Karl-Friedrich Rausch, im Bahn-Vorstand für den ...

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