Geiselnahme war nicht beweisbar
Bewährungsstrafen für Familie wegen Misshandlung der Tochter.
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OFFENBURG/KEHL. Im Prozess um die schweren Misshandlungen der 17-jährigen Tochter und Schwester durch ihre armenische Familie in Kehl hat das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Holger Fritsch gestern die Urteile verkündet: Entgegen der ursprünglichen Forderung des Staatsanwalts blieb es bei Bewährungsstrafen.
Wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und versuchter Freiheitsberaubung oder Beihilfe dazu erhielten der Sohn und der Vater Bewährungsstrafen von 18 und 15 Monaten. Die Mutter wurde zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Gegen die Schwägerin wurde die ...