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Gegen die guten Sitten

Kämpfe unter Hooligans sind strafbar, entschied der BGH – und macht der Polizei unnötig Arbeit.  

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Wenn Hooligans sich zum Prügeln verabreden, ist das strafbar, erklärte jetzt der Bundesgerichtshof im Verfahren gegen die "Hooligans Elbflorenz". Die Einwilligung der Beteiligten sei sittenwidrig. Das Hauptproblem mit den Hooligans ist aber ein anderes.

Ein wesentlicher Zweck der organisierten Hooligan-Szene ist es, sich mit anderen Hooligans zu prügeln. Weil die Stadien von der Polizei und Ordnern gut bewacht sind, verabredet man sich oft an ...

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