"Gefahrenschutz führt tendenziell zur Maßlosigkeit"

BZ-INTERVIEW mit Verfassungsrichter Winfried Hassemer über ein Feindstrafrecht und Auswüchse der Sicherheitsdiskussion.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

FRANKFURT. In Frankfurt treffen sich am Wochenende Rechtsanwälte aus ganz Deutschland zum 30. Strafverteidigertag. Sie beraten über das angemessene Verhältnis von Sicherheit und Freiheit. Den Hauptvortrag hält Winfried Hassemer, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Mit ihm sprach Christian Rath.

BZ: Herr Hassemer, der Strafverteidigertag diskutiert unter anderem darüber, ob ein neues Feindstrafrecht gebraucht wird. Was ist damit gemeint?
Hassemer: Das Konzept eines "Feindstrafrechts" unterscheidet zwischen einem Bürgerstrafrecht, bei dem der Angeklagte die üblichen rechtsstaatlichen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel