"Gefahrenschutz führt tendenziell zur Maßlosigkeit"
BZ-INTERVIEW mit Verfassungsrichter Winfried Hassemer über ein Feindstrafrecht und Auswüchse der Sicherheitsdiskussion.
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FRANKFURT. In Frankfurt treffen sich am Wochenende Rechtsanwälte aus ganz Deutschland zum 30. Strafverteidigertag. Sie beraten über das angemessene Verhältnis von Sicherheit und Freiheit. Den Hauptvortrag hält Winfried Hassemer, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Mit ihm sprach Christian Rath.
BZ: Herr Hassemer, der Strafverteidigertag diskutiert unter anderem darüber, ob ein neues Feindstrafrecht gebraucht wird. Was ist damit gemeint?Hassemer: Das Konzept eines "Feindstrafrechts" unterscheidet zwischen einem Bürgerstrafrecht, bei dem der Angeklagte die üblichen rechtsstaatlichen ...