Gefängnisstrafe wegen Betruges
Verteidiger plädiert für Strafe auf Bewährung / Richter lässt sich von einem "wachsweichen Halbgeständnis" nicht beeindrucken.
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TITISEE-NEUSTADT. "Er ist geschäftlich dermaßen unbedarft", sagte der Verteidiger über seinen Mandanten, der einmal mehr wegen Betrugs angeklagt war. Unbedarft, ja höchst ungeschickt war auch, dass der heute 53-jährige Rheinländer im Mai 1999 bei seinem unfreiwilligen Auszug aus einem zeitweilig von seiner Familie betriebenen Hotel in einem Lenzkircher Ortsteil belastende Unterlagen zurückgelassen hatte. Diese führten zur jüngsten Anklage und zur zweiten Verhandlung vor dem Amtsgericht.
Dort war der frühere Angestellte beim Finanzamt Bonn im April 2002 ebenfalls wegen Betrugs zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden (die BZ berichtete). Er hatte sich im Herbst 1998 trotz kurz zuvor geleisteten Offenbarungseids als Immobilienmakler ...