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Gefängnis für den Beilhieb

  • Fr, 16. Juli 2004
    Schopfheim

     

47 Jahre alter Weiler hatte seine Frau am Kopf verletzt und eine Trunkenheitsfahrt hingelegt.

WEIL AM RHEIN. Mit einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren hat das Landgericht Freiburg gestern den Beilhieb eines 47-jährigen Mannes aus Weil am Rhein auf den Kopf seiner Frau und eine Trunkenheitsfahrt mit hohem Sachschaden durch Friedlingen geahndet. Es hat ihn des versuchten Totschlags und bezüglich der Amokfahrt eines fahrlässigen Vollrausches schuldig gesprochen. Darüber hinaus hat das Gericht die vom Staatsanwalt beantragte Unterbringung des alkoholkranken Angeklagten in eine Entziehungsanstalt angeordnet.

1998 kam der 47-jährige Angeklagte mit seiner drei Jahre älteren deutschstämmigen Frau und insgesamt vier Kindern aus Russland nach Deutschland. Die Frau war dabei dem Ruf ...

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