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Ganze vier Fälle in anderthalb Jahren

Das niedersächsische Telefonüberwachungsgesetz diente anderen Bundesländern als Vorbild, wurde aber kaum angewandt.  

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KARLSRUHE. Das präventive Abhören von Telefonen ist in Niedersachsen unzulässig. Dieses Urteil des Verfassungsgerichtes hat Auswirkungen weit über Niedersachsen hinaus.

Geklagt hatte der Oldenburger Richter Robert Suermann. Er fühlte sich durch das Landesgesetz als Privatperson verunsichert, weil es uferlose Möglichkeiten zum Abhören der Bürger eröffne. Konkret gab das Gesetz der Polizei zwei neue ...

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