Ganze vier Fälle in anderthalb Jahren
Das niedersächsische Telefonüberwachungsgesetz diente anderen Bundesländern als Vorbild, wurde aber kaum angewandt.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
KARLSRUHE. Das präventive Abhören von Telefonen ist in Niedersachsen unzulässig. Dieses Urteil des Verfassungsgerichtes hat Auswirkungen weit über Niedersachsen hinaus.
Geklagt hatte der Oldenburger Richter Robert Suermann. Er fühlte sich durch das Landesgesetz als Privatperson verunsichert, weil es uferlose Möglichkeiten zum Abhören der Bürger eröffne. Konkret gab das Gesetz der Polizei zwei neue ...