Ganz oder gar nicht
Bei öfterer Unterbrechung der Arbeitslosigkeit droht Verjährung / Sozialgericht weist Klage ab.
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ROTTWEIL/DONAUESCHINGEN. Weil ein Arbeitsloser öfters durch freiberufliche Dozententätigkeit seine Arbeitslosigkeit unterbrochen hatte und das über die zulässigen vier Jahre hinweg, strich ihm das Arbeitsamt die Unterstützung wegen Verjährung. Eine Klage des Betroffenen scheiterte jetzt.
Ein 57-Jähriger ehemaliger Angestellter arbeitete 15 Jahre in einem Unternehmen in der Region. Nachdem er ...