Galerist möchte eine Open-Air-Versteigerung starten
Private Galerien in der Ortenau zählen zum Einzelhandel. Deshalb dürfen sie bei einer Verkaufsfläche unter 800 Quadratmeter öffnen. Vernissagen ohne Publikum lehnen sie ab.
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Es ist etwas ungerecht, aber die privaten Galerien dürfen seit 20. April wieder Besucher in ihre Räume lassen, öffentliche jedoch nicht. Das baden-württembergische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst erklärt dazu: "Die privaten Verkaufsgalerien zählen zum Einzelhandel, der ... bei einer Verkaufsfläche unter 800 Quadratmeter und unter strikter Einhaltung ...