Für die Lehre umziehen
Hilfen für Jugendliche vom Staat.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Wenn Auszubildende eine schulische Ausbildung – etwa zum Krankenpfleger – machen, so haben sie unter Umständen einen Anspruch auf Schüler-Bafög. Das Geld müssen Azubis nicht zurückzahlen. Ob und wie viel Bafög jemand bekommt, hängt vom Einkommen der Eltern ab. Den Antrag richten Jugendliche an das Amt für Ausbildungsförderung in der Nähe ihrer Ausbildungsstätte.
Bekommt jemand weder Bafög noch BAB, kann man einen Antrag auf Wohngeld stellen. Diesen müssen Auszubildende bei der zuständigen Stelle am neuen Wohnort einreichen. Außerdem sollten Auszubildende daran denken, in eines der Jugendwohnheime zu ziehen, die es gerade in größeren Städten häufig gibt. Dort können Lehrlinge kostengünstig wohnen. Eine Liste gibt es unter http://www.auswaerts-zuhause.de