Account/Login

Mit Gewinn leben

Für die Betriebskostenabrechnung gilt die tatsächliche Wohnfläche

Bei der Nebenkostenabrechnung spielt immer wieder die Wohnflächenabweichung eine Rolle. Nun hat der Bundesgerichtshof eine grundsätzliche Entscheidung getroffen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Besser nachmessen: Für Betriebskostena...nung gilt die tatsächliche Wohnfläche.  | Foto: Christin Klose
Besser nachmessen: Für Betriebskostenabrechnung gilt die tatsächliche Wohnfläche. Foto: Christin Klose
Was hinsichtlich einer Mieterhöhung schon lange ständige Rechtsprechung war, hat der Bundesgerichtshof (BGH) mittlerweile auch ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel