Früherer Bonndorfer Pfarrer nimmt Strafbefehl wegen Untreue an
Weil sie einen fünfstelligen Geldbetrag veruntreut haben sollen, hat das Amtsgericht Strafbefehle gegen zwei ehemalige Pfarrer der Seelsorgeeinheit Bonndorf-Wutach erlassen. Wie geht es jetzt weiter?
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Das juristische Verfahren wegen finanzieller Unstimmigkeiten in der Seelsorgeeinheit Bonndorf-Wutach ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Während Pfarrer Eckart Kopp den durch das Amtsgericht Waldshut-Tiengen erlassenen Strafbefehl akzeptierte, ist unklar, ob sein ehemaliger Amtskollege Einspruch ...