Freispruch trotz einiger zweifelhafter Angaben des Angeklagten
48-Jährigem kann Beihilfe zur Verbreitung von Falschgeld nicht nachgewiesen werden / Er saß als Beifahrer in dem Wagen, in dem Grenzbeamte die Blüten fanden.
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WEIL AM RHEIN. Am 9. Juni 2015 fuhren zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen an den Autobahnzoll Weil am Rhein und wurden von der Schweizer Grenzwache kontrolliert. Dabei fand man zehn gefälschte 200-Euro-Scheine. Jetzt stand der Beifahrer des Autos deswegen vor Gericht, doch weil man ihm nicht nachweisen konnte, etwas damit zu tun ...