Freie Fahrt für die Liebe
Düsseldorfer Arbeitsrichter: Wal-Mart darf Liebschaften am Arbeitsplatz nicht verbieten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
DÜSSELDORF (AFP). Der US-Einzelhandelsriese Wal-Mart darf seinen Mitarbeitern in Deutschland Liebschaften am Arbeitsplatz nicht verbieten. Die Regelung in einem Verhaltenskodex für Wal-Mart-Angestellte laufe dem Grundgesetz zuwider und sei damit unwirksam, befand gestern das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht (LAG).
Zugleich wiesen die Richter in weiteren Punkten die Beschwerde des Konzerns gegen einen Beschluss des Wuppertaler ...