Account/Login

Urteil

Freiburger Stadtrat Michael Moos erringt Teilerfolg gegen Verfassungsschutz

Von 1978 bis 2013 wurde der Freiburger Stadtrat Michael Moos vom Verfassungsschutz beobachtet. Das war in vielen Teilen rechtswidrig, entschied nun das Verwaltungsgericht.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Michael Moos  | Foto: Privat
Michael Moos Foto: Privat
Stadtrat Michael Moos hat in seiner Auseinandersetzung mit dem Verfassungsschutz einen Teilerfolg erreicht. Das Verwaltungsgericht Stuttgart erklärte große Teile der Beobachtungen, die die Behörde über Moos und seine Kanzlei gesammelt hatte, für rechtswidrig. Moos hatte vor zwei Jahren Klage dagegen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel