Forderung von insgesamt 42 000 Euro
Schopfheimer Baugenossenschaft zieht interne Konsequenzen nach den Erfahrungen mit dem Ex-Geschäftsführer.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen

SCHOPFHEIM. Im vergangenen Jahr erlebte die Schopfheimer Baugenossenschaft den Schock ihres Lebens. Es stellte sich nämlich heraus, dass der damalige Geschäftsführer in seine eigene Tasche gewirtschaftet hatte. Inzwischen sind die rechtlichen Dinge geklärt und es wurden Konsequenzen aus den damaligen Geschehnissen gezogen.
Differenzen in der Handkasse, ungenehmigte Vorschüsse auf Lohn, Doppelbuchungen von Renovierungsarbeiten am eigenen Haus und unterschlagene Bar-Mietzahlungen: Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei stellte gemeinsam mit einem externen ...