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Flashmobs werden zunehmend auch politisch genutzt: Wie hier bei einem Protest in Paris, als Demonstranten Frankreich als Bananenrepublik bezeichneten. Foto: AFP
ERFURT. Scheinbar spontane Menschenaufläufe in Geschäften können ein zulässiges Mittel im Arbeitskampf sein, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September. Jetzt legten die Richter ihre Begründung zu diesem umstrittenen Urteil vor. Demnach ...