Account/Login

Fast tödlicher Kartoffelsalat

74-Jährige wird wegen Mordversuchs an ihrem Ehemann zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Kartoffelsalat für den Ehemann war...atz zu den hier abgebildeten Salaten.   | Foto: Friso Gentsch (dpa)
Der Kartoffelsalat für den Ehemann war vergiftet – im Gegensatz zu den hier abgebildeten Salaten. Foto: Friso Gentsch (dpa)
MÜNCHEN (dpa). Aus Heimtücke und Habgier hat eine Frau ihrem Ehemann vergifteten Kartoffelsalat serviert, um ihn zu töten. Das Landgericht München I hat die Frau am Donnerstag wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Laut Anklage wollte sie an das Erbe ihres Mannes und hat ihm deshalb Frostschutzmittel in den Salat gerührt. Doch der Plan der Giftmischerin ging nicht auf: Der heute 82-Jährige überlebte.

Bei der Urteilsverkündung war das Gericht davon überzeugt, dass die 74-Jährige ihren Mann von langer Hand geplant vergiften und töten wollte. Schon 2014 – nur rund 24 Stunden nach dem ersten Hochzeitstag – habe die Frau im Internet mögliche Tötungsarten recherchiert. Darunter Suchanfragen wie "Menschen aus dem Leben scheiden lassen ohne Spuren". Schließlich habe sie eine Flasche mit Ethylenglykol bestellt – und Plüschhausschuhe. Im Mai vergangenen Jahres kredenzte sie ihrem Mann dann das beinahe tödliche Abendessen.

Dass sie ihren Mann loswerden wollte, daraus soll die 74-Jährige nie ein großes Geheimnis gemacht haben. Bei einer Familienfeier habe sie nach einem Mörder gefragt, dem sie 400 Euro bieten wollte, sagte der Richter. "Da drängt sich der Verdacht auf, dass sogar die Ehe geplant war, um einen schönen Lebensabend genießen zu können." Außerdem habe die Frau gewusst, dass sie aus dem Testament des 82-Jährigen gestrichen und somit enterbt wurde. Einen Tag vor der Tat habe sie sich dennoch eine Generalvollmacht erteilt, um nach dem Tod des Mannes über dessen Eigentum zu verfügen. "Sie wusste, dass sie als Witwe besser gefahren wäre. Sie wollte ihn umbringen."

Die Frau ist Wiederholungstäterin: Einen der früheren drei Ehemänner und dessen Freund hatte sie laut Richter mit K.-o.-Tropfen betäubt – und dann im Lokal des Bekannten nach Geld gesucht.

Ohne jegliche Regung nahm die angeklagte Deutsche das Urteil entgegen, das noch nicht rechtskräftig ist. Ihr Anwalt will Revision einlegen. "Zehneinhalb Jahre Gefängnis bedeuten für eine 74-Jährige lebenslänglich", sagte er. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die Argumentation: Der Mann habe sich das Essen selbst zubereitet. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft verlangt.

Mit der Situation abgeschlossen hat hingegen das Opfer: "Ich bin sie losgeworden – mir geht es gut", sagte der 82-Jährige nach der Urteilsverkündung. Seine Frau sei höchst kriminell. Doch erst nach drei Jahren habe er gemerkt, dass etwas nicht passe.

Ressort: Panorama

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 24. Mai 2019: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel