Familien stehen an erster Stelle
Rat Stegen legt Richtlinien für Vergabe von Baugrundstücken fest.
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STEGEN. Künftig müssen Stegener, die ein gemeindeeigenes Grundstück für den Bau eines Hauses erwerben wollen, nicht mehr acht, sondern nur noch fünf Jahre mit Hauptwohnsitz in Stegen gemeldet sein. Die bevorstehende Erschließung eines neuen Wohngebiets entlang der Schulstraße in Oberbirken veranlasste den Gemeinderat am Dienstagabend, eine Aktualisierung der Vergaberichtlinien zu beschließen.
Im Beisein potentieller Häuslebauer betonte Bürgermeister Siegfried Kuster, dass die Gemeinde Stegen den Ortsteil Oberbirken um zwölf Doppelhaushälften und ein Mehrfamilienhaus erweitern möchte, damit auch junge und weniger finanzkräftige ...