Familie darf Kinder nicht zu Hause unterrichten
Zwei Bremer Jungen, die zusammen mit ihrem Vater vor der deutschen Schulbesuchspflicht nach Frankreich geflohen sind, haben weiterhin kein Recht darauf, in Deutschland nur von ihren Eltern statt in einer Schule unterrichtet zu werden.
BREMEN. Zwei Bremer Jungen, die zusammen mit ihrem Vater vor der deutschen Schulbesuchspflicht nach Frankreich geflohen sind, haben auch weiterhin kein Recht darauf, in Deutschland nur von ihren Eltern statt in einer Schule unterrichtet zu werden. Das hat am Dienstag das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen entschieden und damit ein Urteil der ersten Instanz bestätigt.
Als Moritz (12) und Thomas (9) Neubronner in die Grundschule gingen, klagten sie über Alpträume, Bauch- und Kopfschmerzen. Deshalb unterrichteten die freiberuflichen Eltern die Söhne seit 2005 zu Hause und kooperierten dabei mit einer Grund- und einer ...