Falschaussage aus falsch verstandener Freundschaft

Vor dem Amtsgericht Bad Säckingen musste sich ein 53-Jähriger verantworten – und zahlt nur 5 000 statt 12 000 Euro Strafe.  2 min

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Gericht bestraft Falschaussage.  | Foto: Krug
Gericht bestraft Falschaussage. Foto: Krug
BAD SÄCKINGEN. Ein Verkehrsunfall aus dem Oktober 2011 beschäftigte das Amtsgericht Bad Säckingen zum wiederholten Mal. Dieses Mal wegen einer falschen uneidlichen Aussage. Angeklagt war ein 53-jähriger Geschäftsmann aus der Nähe von Frankfurt, der vor Gericht falsch ausgesagt haben soll, um einem Studienfreund nach einer ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Rupert Stork

Weitere Artikel