Persönlichkeitsrecht
Fall Kachelmann: Die Medien und der Verdächtige
Seit Monaten berichten Medien über den Fall des Moderators Jörg Kachelmann, der eine ehemalige Geliebte vergewaltigt haben soll. Kaum ein Kriminalfall wurde schon während der Ermittlungen so öffentlich ausgebreitet. Intimste Dateils aus der Beziehung wurden bekannt. Wie steht es dabei um das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen? Ein Überblick:
Do, 5. Aug 2010, 19:03 Uhr
Panorama
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Ja. Zwar gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung. Ein Verdächtiger ist rechtlich so lange als unschuldig zu behandeln, bis er von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wurde. Dennoch dürfen Medien aber nicht erst über das Urteil berichten, sondern schon vorher über den Verdacht, die Ermittlungen und das Gerichtsverfahren.
Allerdings hat der Bundesgerichtshof dafür strenge Regeln aufgestellt. So muss der mutmaßliche Vorfall ...