Leitartikel
Fall Böhmermann: Es geht nicht um Erdogans Politik, sondern darum, ob er beleidigt wurde
Wenn es im Strafrecht so etwas wie den Paragrafen 103 gibt, dann kann sich Erdogan darauf berufen. Doch all die Ressentiments, die jetzt zwischen Deutschen und Türken geschürt werden, sind schlimmer.
Do, 14. Apr 2016, 7:04 Uhr
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