Interview
Experte: "Irgendwo müssen die Jugendlichen ja hin"
Wer gerichtlich gegen Spielplätze vorgehen will, hat schlechte Karten. "Kinderlärm gehört dazu und ist hinzunehmen", erklärt der Freiburger Verwaltungsrechtler Christian Schrader. Bei Bolzplätzen aber können Anwohner die Einhaltung der Ruhezeiten und Kontrollen verlangen.
Mi, 28. Jul 2010, 11:16 Uhr
Freiburg
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Schrader: Es wird unterschieden zwischen Kinderspiel- und Bolzplätzen. Hinsichtlich Spielplätzen gibt es eine ...