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Interview

Experte: "Irgendwo müssen die Jugendlichen ja hin"

Wer gerichtlich gegen Spielplätze vorgehen will, hat schlechte Karten. "Kinderlärm gehört dazu und ist hinzunehmen", erklärt der Freiburger Verwaltungsrechtler Christian Schrader. Bei Bolzplätzen aber können Anwohner die Einhaltung der Ruhezeiten und Kontrollen verlangen.  

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Verwaltungsrechtler Christian Schrader  | Foto: Ingo Schneider
Verwaltungsrechtler Christian Schrader Foto: Ingo Schneider
BZ: Herr Schrader, lässt sich ein Trend in der Rechtssprechung für oder gegen den Lärm von Kindern und Jugendlichen ausmachen?
Schrader: Es wird unterschieden zwischen Kinderspiel- und Bolzplätzen. Hinsichtlich Spielplätzen gibt es eine ...

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