Account/Login

Unterbringung

Ex-Sicherungsverwahrte: Gericht lehnt Antrag der Stadt ab

Das Landgericht Freiburg hat den ersten Antrag der Stadt Freiburg auf Unterbringung eines ehemaligen Sicherungsverwahrten nach dem neuen Therapieunterbringungsgesetz abgelehnt. Damit bleibt der Mann frei – unter Polizeibewachung.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Es ist der erste Beschluss dieser Art seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. Januar. Das Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) sollte die Lücke schließen, die nach dem Urteil des Europäischen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel