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EMMENDINGEN/FREIBURG. Grimmig schaut der 65-jährige Angeklagte, ein ehemaliger Polizist, während der Urteilsbegründung der Berufungskammer des Landgerichts Freiburg drein. Erneut ist er soeben wegen der Veruntreuung von rund 250 000 Euro zu Lasten der Stiftung eines Uhrmachermeisters aus Emmendingen schuldig gesprochen worden. Das Strafmaß der ersten Instanz bleibt unangetastet: Zwei Jahre ...