Ex-Heimkind will nicht für die Mutter zahlen – akzeptiert aber einen Vergleich
Eine 56-Jährige wehrt sich dagegen, für ihre pflegebedürftige Mutter Unterhalt zahlen zu müssen. Die hatte ihre Tochter nach der Geburt weggegeben. Nun hat das frühere Heimkind einem Vergleich zugestimmt.
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Die Frage, ob eine von der Mutter ins Heim gegebene Tochter, die angibt, nie irgendeine Form der Zuwendung von der Mutter erhalten zu haben, für deren Unterhalt im Alter aufkommen muss, wird jetzt nicht grundsätzlich entschieden. Das Verfahren der aus Offenbach stammenden Gabriele Dietz-Paulig, das bundesweit ein großes Medienecho gefunden hat, endet vor dem Freiburger Oberlandesgericht mit einem Vergleich. Sie akzeptierte eine Einmalzahlung von 15.000 Euro an das Sozialamt des Ortenaukreises.
Dieses hatte der Tochter einen Bescheid zugestellt, der sie zur Übernahme eines ...