Account/Login

Vorratsdatenspeicherung

EuGH-Urteil: IP-Adressen dürfen jetzt gespeichert werden

BZ-Plus Die Vorratsspeicherung von IP-Adressen kann künftig auch zur Bekämpfung einfacher Kriminalität verwendet werden. Das hat jetzt der EuGH entschieden.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat seine einst strenge Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung weiter aufgeweicht. Die Vorratsspeicherung von IP-Adressen ist nun zur Verfolgung jeglicher Kriminalität zulässig, auch bei Urheberrechtsverletzungen. Das Urteil ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel