Entscheidung
EuGH beschränkt Vorratsdatenspeicherung auf das "absolut Notwendige"
Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung, die die ganze Bevölkerung erfasst, verstößt gegen EU-Recht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Blick auf Gesetze in Schweden und Großbritannien. Aber auch Deutschland muss seine erst 2015 wiedereingeführte Vorratsspeicherung zumindest entschärfen.
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