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Entscheidung

EuGH beschränkt Vorratsdatenspeicherung auf das "absolut Notwendige"

Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung, die die ganze Bevölkerung erfasst, verstößt gegen EU-Recht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Blick auf Gesetze in Schweden und Großbritannien. Aber auch Deutschland muss seine erst 2015 wiedereingeführte Vorratsspeicherung zumindest entschärfen.  

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Bei der Vorratsdatenspeicherung müssen die Telefon- und Internetverbindungsdaten der ganzen Bevölkerung anlasslos bei den Telekom-Firmen gespeichert werden. Dort wird festgehalten, wer wann wen angerufen hat und wer sich wann mit welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt ...

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