EU kritisiert achttägige Anmeldefrist
Schreiben an Schweizer Integrationsbüro wegen praktizierten Meldeverfahrens / Tätigkeiten von Handwerkern eingeengt.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
KREIS WALDSHUT (mhe). Die EU-Kommission kritisiert die Schweizer Umsetzung der in den bilateralen Verträgen vereinbarten Personenfreizügigkeit: dass EU-Unternehmen erst acht Tage nach Anmeldung bei den Schweizer Arbeitskontrollstellen ihre Arbeit in der Schweiz verrichten dürfen, sei nicht kompatibel mit den Vereinbarungen, so die Kommission in einem Brief an das Schweizer Integrationsbüro.
Eine Waschmaschine oder Einbauküche verkaufen dürfen deutsche Unternehmen Schweizer Kunden sofort – das Verkaufte bei den ...